Lizenzmanagement in Behörden und Öffentlichen Institutionen

Ohne Lizenzmanagement geht es nicht

Der "Behördenspiegel" stellt in seiner Ausgabe vom November 2008 fest, dass es auch in Behörden nicht ohne Lizenzmanagement geht. Denn auch Behörden müssen eine legale Lizenzierung nachweisen können.

Software-Hersteller machen immer häufiger auch gegenüber Bundesbehörden von ihrem Recht Gebrauch, einen Nachweis der aktuellen Lizenzsituation zu fordern. Wenn in Bundesbehörden 500 oder 5000 Rechner mit ebenso vielen Nutzern, unzähligen Installationen und den verschiedensten Produkten dezentral genutzt werden, diese Installationen sich durch Updates in ihrer Identität ständig ändern, Zweitnutzungsrechte vorliegen können und die Verantwortlichen vertraglich und gesetzlich verpflichtet sind, die Fragen nach einer Lizenzierung zu beantworten, dann kann es schnell rechtlich kritisch (Compliance, Strafbarkeit) und teuer (Nachzahlungen, Schadenersatz)werden.

Hersteller wie Oracle, Microsoft, IBM oder Adobe haben die Durchführung von sogenannten Audits auch bei Bundesbehörden als rentablen Markt ausgemacht. Tatsächlich ist das Bundesverwaltungsamt bereits von zwei Firmen auditiert worden. Dabei sind die Behörden rechtlich verpflichtet, bei Aufforderung durch den Lizenzgeber einmal in zwölf Monaten einen entsprechenden Nachweis über die legale Lizenzierung ihrer Software Assets zu erbringen.

Quelle: Behördenspiegel, November 2008

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Artikel im Behördenspiegel

Lesen Sie den ganzen Artikel aus dem Behördenspiegel 11/2008.